Geht ein beschädigte Fahrzeug nach einem Totalschaden auotomatisch in den Besitz der Versicherung über?

 

Nein, denn das Fahrzeug wird nach dem Gesetz nur bis zur Höhe seines Wertes entschädigt. Bleibt ein sog. Wert des Restteile übrig, der sog. RESTWERT, wird dieser vom Wert der Sache in Abzug gebracht.

Wird der Restwert verkauft, bleibt  der gesamte Wert des Fahrzeugs als Summe zur Verfügung. Wird das Wrack behalten, "kauft" man sein eigenes Wrack an.