KFZ Sachverständiger: Nehmen Sie Abstand von vermeintlichen Gutachter-Leistungen seitens der haftpflichtleistenden Versicherung (siehe auch diese Info)

 

Darüber hinaus sollten Sie niemals auf das vermeintlich wohlgesonnene Angebot der gegnerischen Kfz-Versicherung eingehen, Ihnen kostenlos einen Kfz-Sachverständigen zu stellen.

 

Dessen Auftraggeber ist die Versicherung des Schadensverursachers. Der Gutachter ist nämlich nur seinem Auftraggeber gegenüber verpflichtet. Bei vielen Autoversicherern hat es sich etabliert, auf Geschädigte Druck auszuüben und am besten gleich einen eigenen Gutachter zu schicken.

 

Allerdings ist es Ihr ausgesprochenes Recht, sich Ihren Unfallgutachter frei zu wählen.

 

Dieser freie Gutachter ist dann auch nur Ihnen verpflichtet. Außerdem sind wir Ihnen auch im weiteren Verlauf der Schadensregulierung behilflich, da Versicherungsgesellschaften oftmals auch versuchen, den Geschädigten aus verschiedenen Gründen in eine eigene Werkstatt zu zwingen.

 

Wir hingegen stehen glasklar auf Ihrer Seite und Sie erhalten von uns sämtliche Informationen und zu Ihren Rechten und Pflichten sowie Tipps zur optimalen Vorgehensweise dem Versicherer gegenüber.

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