Achtung bei Vorschäden

Gespäch über Vorschäden

  • In einem Vorgespräch ist die Ihnen bekannte Vergangenheit Ihres Fahrzeuges zu erörtern.
  • Notfalls sollten Erkundungen beim Vorbesitzer eingeholt werden.

 


Reparierter Altschaden

Ein  fachgerecht, repartierter Altschaden sollte keinen Mangel am Wert Ihres Fahrzeuges darstellen.

Nicht-reparierter Altschaden

Ein nicht-reparierter Altschaden mindert den Wert des Fahrzeuges.

Dieser Altschaden ist auch im Gutachten zu erwähnen.

 

Daher ist es wichtig, dass nach einer Reparatur des Fahrzeuges eine Reparatrurbestätigung, die  vom Sachverständigen   geschrieben und dokumentiert wird. Das Kammergericht Berlin weist hier zu   ... Weiterlesen?

Unfallfrei?

Lassen Sie sich eine Unfallfreiheit Ihres Fahrzeuges bestätigen.