Was steht Ihnen bei einem schuldlosen Unfall alles zu?    -§249BGB-

  • Grundsätzlich ein Schadensgutachten.
  • daraus ergibt sich : 
  • bei Reparaturwürdigkeit des Schadens
  1. Erstattung des Schadens, daraus resultierend:
  2. mögliche merkantile Wertminderung - möglicher Wertvorteilsausgleich 
  3. Reparaturdauer-  bzw. Ausfallkosten, eventuell ein Mietfahrzeug - so hier diese effektiv anfallen -
  • bei wirtschaftlichem oder technischen Totalschaden:
  1. Wiederbeschaffungswert minus möglichem Restwert
  2. Wiederbeschaffungszeit einschließlich eventueller Standzeiten bei zerstörter Betriebs- u. Verkehrssicherheit - so hier diese effektiv anfallen -
  3. mögliche Erstattung der Ab- und Anmeldekosten ggfls. bei Behörden- so hier diese effektiv anfallen -
  4. mögliche Inspektionskosten bei einem Ersatzfahrzeug- so hier diese effektiv anfallen -
  5. mögliche Tankinhaltkosten bei Vergabe des Wracks und effektivem Ausfall- so hier diese effektiv anfallen -